Empfehlungsprogramm

Teilnahmebedingungen

Stand: Entwurf. Die endgültige Fassung wird vor dem Start des Programms veröffentlicht.

1. Teilnahme

Das Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmer und Gewerbetreibende im Sinne des § 14 BGB. Teilnehmen können Kunden des Remote Verlags ebenso wie Unternehmer, die noch nicht mit uns zusammenarbeiten; eine Teilnahme als Verbraucher ist ausgeschlossen. Der Empfehlungsgeber gibt bei der Einreichung sein Unternehmen an und, sofern er nicht Kunde ist, die Anschrift für die Gutschrift. Mitarbeiter des Remote Verlags sowie mit ihnen oder dem Empfehlungsgeber verbundene Personen und Unternehmen sind von der Prämie ausgeschlossen; Eigenempfehlungen werden nicht vergütet.

2. Voraussetzung der Empfehlung

Der Empfehlungsgeber sichert zu, dass er die empfohlene Person vorab über den Remote Verlag informiert hat und dass sie mit der Weitergabe ihrer Kontaktdaten und einer telefonischen Kontaktaufnahme rechnet. Die Empfehlung zählt nur, wenn die Person noch nicht mit dem Remote Verlag in Kontakt steht. Jede Person kann nur einmal empfohlen werden; bei mehreren Empfehlungen derselben Person zählt die zuerst eingegangene.

3. Prämie

Die Prämie beträgt 500 € je Neukunde, der über eine Empfehlung zustande kommt. Sie wird fällig, sobald der Vertrag geschlossen ist und die erste Zahlung des Neukunden eingegangen ist. Bei umsatzsteuerpflichtigen Empfehlungsgebern versteht sich die Prämie zuzüglich Umsatzsteuer; bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG wird sie ohne Umsatzsteuerausweis abgerechnet. Kommt der Vertrag nicht zustande, wird er storniert, widerrufen oder bleibt die Zahlung aus, entsteht kein Anspruch.

4. Abrechnung und Auszahlung

Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 UStG: Der Remote Verlag erstellt die Gutschrift, der Empfehlungsgeber muss keine Rechnung stellen und kann der Gutschrift widersprechen. Ausgezahlt wird gesammelt einmal im Monat: Alle Prämien, die in einem Kalendermonat fällig geworden sind, werden in der ersten Woche des Folgemonats per Überweisung angewiesen. Für die Auszahlung werden Firma, Anschrift, Bankverbindung und der umsatzsteuerliche Status (Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer, gegebenenfalls Steuernummer oder USt-IdNr.) erfragt, soweit sie nicht bereits vorliegen.

5. Steuern

Die Versteuerung der Prämie ist Sache des Empfängers. Sie ist beim Empfehlungsgeber Betriebseinnahme und in seiner Buchführung zu erfassen.

6. Datenschutz

Der Remote Verlag verarbeitet die Daten des Empfehlungsgebers und der empfohlenen Person zur Durchführung des Programms. Die empfohlene Person wird beim ersten Kontakt über die Herkunft ihrer Daten informiert; der Name des Empfehlungsgebers wird nur genannt, wenn dieser zugestimmt hat. Kommt keine Zusammenarbeit zustande, werden die Daten der empfohlenen Person innerhalb von 90 Tagen gelöscht. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

7. Missbrauch und Schlussbestimmungen

Bei Falschangaben, erfundenen Kontakten oder sonstigem Missbrauch entfällt der Prämienanspruch. Der Remote Verlag kann das Programm jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder einstellen; bereits ausgelöste Empfehlungen bleiben davon unberührt. Das Programm gilt für Empfehlungen, die nach seinem Start eingereicht werden; ein Anspruch aus früheren Empfehlungen besteht nicht. Wer das Programm öffentlich bewirbt, etwa in sozialen Netzwerken oder im eigenen Newsletter, kennzeichnet dies als Werbung.